Merkel missachtet grundgesetzlichen Verteidigungsauftrag der Bundeswehr
Die Bundeswehr darf laut Grundgesetz keinen Angriffskrieg führen. Frau Merkel hat folglich das Grundgesetz missachtet, als sie Hollande kürzlich militärische Unterstützung für die Angriffe auf Syrien zusagte. Selbst wenn man ein militärisches Vorgehen gegen den IS fü [...]