Target-2-Salden bei Auflösung der gemeinsamen Währung (06.02.2017)
Sehr geehrter Herr Draghi,
in Ihrer Antwort auf die Question for written answer Z-000120/2016 an Marco Zanni (EFDD) und Marco Valli (EFDD) schließen Sie mit den Worten:
„If a country were to leave the Eurosystem, its national central bank’s claims on or liabilities to the ECB would need to be settled in full.“
- Bedeutet dies, dass die Deutsche Bundesbank im Falle eines Euro-Austritts Deutschlands einen Rechtsanspruch gegen die Europäische Zentralbank auf Ausgleich ihrer Target-2-Forderung von derzeit ca. 750 Mrd Euro hat?
- Wären die Forderungen der Deutschen Bundesbank mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem EZB-System unmittelbar fällig bzw. was wäre der Zeitpunkt der Fälligkeit und aus welchen Gründen ergibt sich ggf. ein abweichender Fälligkeitszeitpunkt?
- Wenn die Target-2-Salden im Zuge eines Austritts ohnehin ausgeglichen werden, was spricht dagegen, den Saldenausgleich auch in der jetzigen Zusammensetzung des EZB-Systems regelmäßig (beispielsweise jährlich) vorzunehmen, indem entsprechende Vermögensumschichtungen zwischen der EZB und ihren nationalen Zentralbanken vorgenommen und – soweit die Vermögensübertragung nicht sofort vorgenommen wird – durch sofort vollstreckbare Titel besichert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lucke, MdEP